März 2022

Patientenfokussierte Datenerhebung zum Therapieverlauf mit Cannabisarzneimitteln

Die Copeia GmbH führt eine Befragung zum Therapieverlauf mit Cannabisarzneimitteln durch, bei der wichtige Informationen aus der Perspektive der Patient:innen erhoben werden. Diese sind für die Evaluierung und Beurteilung von verordneten Cannabistherapien in Deutschland aktuell dringend notwendig.

Die bundesweite Befragung zum Therapieverlauf von Cannabis Arzneimitteln startete am 17. Januar und endet am 30. April 2022.

Dabei wird unter der Leitung von Herrn André Ihlenfeld und Dr. Knud Gastmeier Angaben von Patient:innen zu ihrer Therapie und den verordneten Cannabisarzneimitteln erhoben. Dabei geht es um folgende Informationen:

  • Beschwerdebild, Indikation, sowie Symptomen

  • Verlauf der Symptome im Rahmen der Behandlung

  • Nebenwirkungen und Auswirkung auf die Lebensqualität

  • Wirkstoffkonzentration, Verabreichungsform und tägliche Dosierung der Cannabisarzneimittel

  • Dauer und Verlauf der Dosierung

  • Alter und Geschlecht

  • Kostenträger der Therapie (Selbstzahler oder Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse)

Die Copeia GmbH entwickelt digitale Gesundheitsanwendungen, um Patient:innen und Mediziner bei einer patienten-individuellen Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln zu unterstützen.

Der Anstoß für diese Patientenbefragung entstand durch die öffentlichen Diskussionen über die publizierten Zwischenergebnisse der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die 2017 gestartet wurde und am 31. März 2022 endet.

Alle Ärzt:innen, die Cannabis für Patient:innen mit Kostenübernahme verordnen, sind verpflichtet in anonymer und digitaler Form Informationen zur Cannabistherapie anzugeben. Bei Betrachtung der erhobenen Daten wird ersichtlich, dass trotz dieser Verpflichtung nicht alle Patient:innen, deren Therapie durch eine gesetzliche Krankenkasse getragen wird, erfasst werden.

„Die nichtinterventionelle Begleiterhebung ist in der Praxis ab einer gewissen Patientenanzahl zeitlich und wirtschaftlich kaum realisierbar und wird nicht viel zur Deckung des Informationsbedarfs für die unmittelbare Therapie mit CAM beitragen.“

Dr. Gastmeier,
Schmerztherapeut und Palliativmediziner, Potsdam

Einsatz von Cannabisarzneimitteln in der Schmerz- und Palliativmedizin. Der Schmerz 33, 408–414 (2019).

Im Rahmen der Begleiterhebung wurden vorrangig Daten von Patient:innen mit einer Therapie mit dem teil-synthetischen Cannabisderivat Dronabinol erhoben. Diese Zahlen weisen eine Diskrepanz, zu den vom GKV Spitzenverband veröffentlichen Verordnungszahlen von Cannabisarzneimitteln auf, die einen deutlich höheren Anteil von Patient:innen mit einer Therapie mit Cannabisblüten und Cannabisextrakte aufweisen.

Dementsprechend liegen für den Therapieverlauf mit Cannabisblüten und -Extrakten deutlich weniger Daten vor. Die Begleiterhebung umfasst auch kaum Angaben zum Verlauf der Symptome oder der Dosierung einzelner Cannabisarzneimittel. Zudem werden nur Daten von Kassenpatienten erfasst – Angaben von Selbstzahlern oder Privatversicherten werden nicht berücksichtigt.

Verhältnis der Verordnungen von Cannabisarzneimitteln.

Im Vergleich: GKV, BfArM Begeleiterhebnung, Copeia Befragung

Cannabis Begleiterhebung  GKV Verordnungen Copeia Befargung

Netzwerk

Um möglichst viele Patient:innen zu erreichen, wird die Befragung von Copeia durch ein Netzwerk von Verbänden und Unternehmen unterstützt. Dieses Netzwerk schließt Patientenorganisationen, ärztliches Personal, Apotheken sowie Hersteller und Großhändler von medizinischem Cannabis ein. Durch den VCA (Verband der Cannabis versorgenden Apotheken) wird die Befragung deutschlandweit von mehr als 50 spezialisierten Apotheken unterstützt.

Patient:innen werden über dieses Netzwerk auf die Befragung aufmerksam gemacht und erhalten Informationsflyer mit einem QR-Code, der direkt zu der Befragung führt. Über ein interaktives Chatbot-Protokoll werden die Patient:innen durch eine ca. 6-minütige Befragung geführt.

Die erhobenen Daten werden anschließend wissenschaftlich validiert und veröffentlicht. Durch diese Befragung ergänzt Copeia die bereits erhobenen Erkenntnisse zu medizinischer Cannabistherapie deutlich:

  • Indikationsspezifische Muster

  • Zusammenhänge zwischen Symptomverlauf und Dosierung

  • Schweregrad der Nebenwirkungen unter der Therapie

“Die Möglichkeiten von klinischen Datenerhebungen haben sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt, werden aber bislang unzureichend genutzt. Patientenfokussierte Applikationen, wie das interaktive Chatbot-Protokoll von Copeia, ermöglichen es uns, authentische Daten von Patient:innen zu erheben und transparent darzustellen. Diese können in klinischen Entscheidungsprozessen nutzbar gemacht werden und unterstützen damit eine individualisierte Therapie, die insbesondere bei der Verordnung von Cannabisarzneimitteln eine große Rolle spielt.”

Dr. André Ihlenfeld, Facharzt für Anästhesiologe, Copeia Medical Director

 
 

Hintergund

Im März 2017 wurden die Möglichkeiten zur Behandlung von Patient:innen mit Cannabisarzneimitteln deutlich erweitert: so können seitdem die Kosten der Therapie unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Konkrete Indikationen für eine Behandlung wurden nicht genauer benannt, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Seitdem können Patient:innen gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf eine Kostenübernahme der Cannabistherapie bei ihrer Krankenkasse stellen. Diese entscheidet anschließend nach bestimmten Vorgaben über den Antrag. Sobald eine Genehmigung vorliegt, kann eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln durch die Krankenkasse getragen werden. Momentan werden ca. 1/3 dieser Anträge abgelehnt und das aufwendige Verfahren der Beantragung schreckt viele Ärzt:innen Mediziner ab, eine Cannabistherapie zu verordnen.

Es werden zudem die Daten in einer nichtinterventionellen Begleiterhebung zur Anwendung dieser Cannabisarzneimittel gesammelt. Diese läuft bis zum 31. März 2022 und betrifft alle Patient:innen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Cannabisarzneimitteln behandelt werden. Da die Ergebnisse der Begleiterhebung unter anderem die Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss sein werden, um die Übernahme der Behandlungskosten im Rahmen einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V zu regeln, werden die Ergebnisse mit Spannung erwartet.

Die bisher veröffentlichten Zwischenergebnisse lassen jedoch erkennen, dass allein diese Ergebnisse nicht ausreichend Erkenntnisse über die Behandlung mit Cannabisarzneimittel liefern können.

Über Copeia

Die Copeia GmbH entwickelt digitale Gesundheitsanwendungen, die sich auf Verbesserungen der Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln für alle Beteiligten fokussieren.

Aufgrund der unzureichenden Studienlage für die indikationsspezifische Verordnung von Cannabisarzneimitteln besteht eine große Notwendigkeit der Evidenzgenerierung. Um diese Datenlücke zu schließen, entwickelt Copeia digitale Workflow-Solutions um patientenevidenzbasierte Daten zu erheben und so eine individualisierte Cannabistherapie zu unterstützen.

Copeia vereint Kompetenzen aus der internationalen Cannabinoid-Forschung mit Wissen aus der Praxis durch Kooperation mit Ärzt:innen und Patient:innen, Apotheken sowie Herstellern und Großhändlern von medizinischem Cannabis.



Wenn Sie mehr zu der Befragung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns einfach per Mail und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Copeia Team

Copeias Digital Health Anwendungen unterstützen eine patienten-individuelle Cannabistherapie

 

Copeia ist eine Softwarefirma mit Sitz in Köln und Berlin, die AI-basierte Produkte und Workflow-Lösungen zur Unterstützung der medizinischen Cannabisversorgung entwickelt.

Copeia Kompetenzen aus der internationalen Cannabinoidforschung mit Wissen aus der Praxis durch Kooperation mit Ärzt:innen und Patient:innen, Apotheken und Produzenten.